So realisieren Sie Ihr Bauprojekt in Aesch Nord
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Kontaktieren Sie uns
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Bevor Sie mit der Planung Ihres Bauvorhabens beginnen, kontaktieren Sie die Gemeinde Aesch, welche Ihnen den einfachsten Weg bis zur behördlichen Baubewilligung aufzeigen wird. Die Baubewilligung können Sie auf zwei Arten erhalten (vereinfachte Darstellung):
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Baugesuchsverfahren Ihr Projekt entspricht den Nutzungsmöglichkeiten, welche das Baugesetz für diese Grundstücke (Gewerbezone) vorsieht. Sie reichen Ihre Projektpläne für das Bauvorhaben zusammen mit einem Nutzungsbeschrieb und dem Nachweis genügender Parkplätze für Ihre künftigen Mitarbeiter etc. ein; im Idealfall verfügen Sie bereits nach 2 Monaten über Ihre Baubewilligung.
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Quartierplanverfahren Dieses Verfahren erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aesch und ist erforderlich, wenn beispielsweise Ihr Projekt eine Verkaufsfläche von mehr als 1'000 m2 vorsieht. Ein derartiges Projekt erfordert die Zustimmung der Gemeindeversammlung und des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft. Die Bearbeitung der Quartierplanung mit Gemeindeversammlungsbeschluss braucht einige Monate Zeit. Anschliessend erfolgt das Baugesuchsverfahren. Die Gemeinde wird Sie aktiv unterstützen, damit Sie Ihre Baubewilligung innerhalb kürzester Zeit erhalten.
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